Der Wust von CE-Richtlinien und DIN-Normen wird immer undurchschaubarer. Dabei hat sich der Gesetzgeber das doch alles so einfach vorgestellt: Er legt in Form von CE-Richtlinien die Regeln fest, die die Hersteller zu beachten haben. Als Zeichen, dass Sie dies tun, kleben Sie einen "CE"-Aufkleber auf Ihre Geräte. Aber wer kontrolliert, ob sich die Hersteller wirklich an die Richtlinien halten? Niemand?!

Ob die Konformität mit den relevanten Richtlinien vorliegt wird erst kontrolliert, wenn ein Unfall mit Personen- oder schwerem Sachschaden eintritt, in dessen Folge Schadenersatzforderungen auftreten. Um von vorneherein sicherzugehen, dass Sie für diesen Fall gut vorgesorgt haben, sollten Sie bei der Konformitätsbewertung auf professionelle Unterstützung setzen.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung ist die Erstellung einer Risikobeurteilung (z.B. gemäß DIN EN ISO 14121-1) eine gesetzliche Pflicht. Sie als Hersteller haben die Verantwortung, die Sicherheit Ihrer Produkte systematisch zu überprüfen und zu verbessern. Die Risikobeurteilung dient zur Dokumentation dieses Prozesses. Im Schadensfall dient sie als notwendiges Nachweisdokument, mit dem Sie die Konformität Ihres Produktes mit den Anforderungen der zutreffenden EG-Richtlinien nachweisen.

Wir unterstützen:

  • Maschinen- und Anlagenbauer in der EU, indem wir helfen, Wissensdefizite zur CE-Bewertung auszugleichen, und ggf. Personal stellen.
  • Hersteller außerhalb der EU mit unserem Know-how zur CE-Kennzeichnung. Um auf dem europäischen Markt aktiv werden zu können, sind oft technische Änderungen nötig.
  • Produktionsbetriebe außerhalb des Maschinen-/Anlagenbaus, die eine eigene Anlage umbauen. Denn: Auch ein Betreiber von Maschinen und Anlagen kann in die Pflicht geraten, CE-Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Nämlich immer dann, wenn er die Leistung einer Maschine/Anlage steigert, diese nachträglich umbaut oder wenn er selbst zum Hersteller wird, indem er eine Produktionsanlage aus zugekauften Maschinen zusammenstellt.

Weitere Dienstleistungen:

  • Recherche der relevanten Richtlinien
  • Festlegen der zu ergreifenden Maßnahmen
  • Anleitung zur Risikobeurteilung, auf Wunsch schon in der Entwicklungsphase
  • Vorgaben an die interne Dokumentation (Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung)
  • Erstellung der Bedienungsanleitung
  • Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen zur Erstellung einer Konformitätserklärung (auf Wunsch organisieren wir auch die Hinterlegung der Unterlagen bei einer benannten Stelle für die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Jahre)
  • Vorbereitung der Konformitätserklärung

Bei allen Redaktionsprojekten stehen für uns Normen- und Richtlinien-Konformität an erster Stelle. Wichtig ist, dass die Anleitung den Bedienern und dem Wartungspersonal nützt.